Montag, 22. August 2011

Stadt Schleswig fördert kulturelle Veranstaltungen

Die Stadt Schleswig fördert kulturelle Veranstaltungen im Rahmen der Förderrichtlinien, die die Stadt Schleswig am 01. Januar 2009 erlassen hat. Sie fördert kulturelle Veranstaltungen auf der Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der im Haushalt dafür bereitgestellten Mittel.
Sämtliche Förderungsanträge müssen schriftlich an die Stadt Schleswig gerichtet werden. Der Antrag ist frühzeitig, spätestens bis zum 15. September des Vorjahres, unter Beifügung der geforderten Unterlagen zu stellen. Die Richtlinien sind auf der Homepage der Stadt Schleswig unter www.schleswig.de veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Weitere Anfragen beantwortet gern der Fachdienst Kultur und Tourismus, Tel. (0 46 21) 93 68-11.

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